Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Christian Haase, M.A.
Im vertraglich zwischen Zahnärzten und Spitzenverbänden der Krankenkassen
vereinbarten Gutachterwesen wurde 1991 von der KZV Tübingen ein den
Begutachtungsvorgang begleitendes Formblatt als Qualitätssicherungsinstrument
eingeführt. Der Gesetzgeber hatte 1989 im Sozialgesetzbuch die Entwicklung von
Maßnahmen zur Sicherung der Qualität gefordert.
Die vorliegende Arbeit soll klären, ob sich Qualitätsverbesserungen dadurch im
Gutachterwesen ergeben haben, sich das eingeführte Instrument bewährte und
welche Schlussfolgerungen daraus gezogen werden können.
Dazu wurden die bei der KZV Tübingen mit dem Formblatt erhobenen Daten
einerseits mit den verfügbaren Daten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung
verglichen und andererseits auf der Ebene Zahnarzt*Gutachter einer statistischen
Untersuchung unterzogen.
Die jährlichen Ablehnungsquoten der KZV Tübingen sind geringer als im
Bundesvergleich, eine Reduzierung dieser Quote bleibt aber aus. Im Bereich der
KZV Tübingen waren jedes Jahr im Mittel 85,28 % aller Praxen am
Gutachterverfahren beteiligt. Die Verteilung der Gutachten auf die Gutachter war
sehr ungleichmäßig. Die Bedeutung nicht erkannter pathologischer Röntgenbilder
und nicht abgeschlossener Vorbehandlung war statistisch hochsignifikant für die
Ablehnungsquote. Auf der Ebene Zahnarzt*Gutachter ist das Ergebnis einer
Begutachtung bei Kenntnis des Gutachters signifikant vorhersagbar, bei Kenntnis
des Zahnarztes nicht.
Das als Qualitätssicherungsinstrument eingeführte Formblatt dient der Verbesserung
der Qualität im vertragszahnärztlichen Gutachterwesen und trägt damit zu einer
Steigerung der Qualität in der vertragszahnärztlichen Versorgung bei. Die
Untersuchung erfolgte exemplarisch für den Bereich der Zahnersatzversorgung. In
den Fachrichtungen Parodontologie und Kieferorthopädie wird ebenfalls mit einem
begleitenden Formblatt gearbeitet.