Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Wie Lücken gefüllt werden können.
Zahlreiche Einflüsse, wie Erkrankungen des Zahnhalteapparates und der Zahnhartsubstanzen, Traumata oder von Geburt an fehlende Zähne können dazu führen, dass Zahnlücken entstehen. Führen diese Lücken zu eingeschränkter Ästhetik, Aussprache, Kaufunktion und einer zu erwartenden Verschiebung von Nachbarzähnen, so sollten die fehlenden Zähne ersetzt werden. Die mögliche Versorgung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie der Anzahl der fehlenden Zähne, Verteilung und Zustand der noch vorhandenen Zähne und den Wünschen und Möglichkeiten des Patienten. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation wird in Zusammenarbeit von Patient und Zahnarzt die jeweilige optimale Versorgungsmöglichkeit ausgewählt.
Fehlende Zähne hinterlassen eine Lücke. Je nach Lokalisation der Lücke resultieren daraus Einschränkungen für den Patienten. Im Frontzahnbereich bedeutet eine Zahnlücke fast immer eine Beeinträchtigung der Ästhetik. Zudem kann die Sprachbildung, vor allem von S-Lauten, gestört sein. Fehlende Zähne im Seitenzahnbereich führen zu einem Verlust der Kaufunktion. Zudem können Zahnlücken Konsequenzen für die benachbart stehenden Zähne haben. Das Gebiss steht in gesundem Zustand in einer Art Gleichgewicht. Nachbarzähne und antagonistische Zähne stützen sich gegenseitig ab. Fehlt diese Abstützung, so kann es zu einer Kippung der Nachbarzähne und zu einer Elongation der Antagonisten in die Lücke kommen. Dieses Phänomen führt zur Entstehung von Schmutznischen und Störstellen beim Zusammenbeißen. Langfristig kann sogar weiterer Zahnverlust die Folge sein.
Die Versorgung von Zahnlücken richtet sich nach dem Ausmaß des Zahnverlustes. Hierbei spielen die Anzahl der fehlenden Zähne und der Platz wo sich die Lücken befinden eine Rolle. Man unterscheidet zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Festsitzender Zahnersatz ist entweder auf den eigenen Zähnen befestigt, die hierfür beschliffen werden müssen oder auf im Kiefer verankerten künstlichen Zahnwurzeln, den Implantaten. Er ist fest zementiert und kann vom Patienten nicht aus dem Mund entfernt werden. Herausnehmbarer Zahnersatz findet seinen Halt ebenfalls entweder auf den eigenen beschliffenen Zähnen oder auf Implantaten. Er kann vom Patienten herausgenommen und gereinigt werden. Bei völliger Zahnlosigkeit stützt sich herausnehmbarer Zahnersatz auf der Schleimhaut der Kieferkämme und des Gaumens ab. Man unterscheidet herausnehmbaren Zahnersatz durch die unterschiedlichen Befestigungsmöglichkeiten. So gibt es Teleskopprothesen, Klammerprothesen und Totalprothesen bei fehlender Befestigungsmöglichkeit.
Vor der Anfertigung von Zahnersatz ist eine Beurteilung Ihrer individuellen Situation notwendig. Es bedarf einer detaillierten Planung unter Berücksichtigung der Ausgangssituation und Ihrer persönlichen Wünsche. Es sollte immer die Gesamtsituation betrachtet werden und z. B. vorhandene Karies und/oder Zahnfleischerkrankungen vor der Versorgung therapiert werden. Der Ablauf der Behandlung richtet sich nach der Auswahl der Versorgungsart. Bei Abstützung des Zahnersatzes auf natürlichen Zähnen müssen diese in aller Regel beschliffen werden. Danach wird die Mundsituation mit Hilfe von Abformlöffeln und Abdruckmassen in ein Gipsmodell übertragen, das vom Zahntechniker als Vorlage für die Anfertigung des Zahnersatzes verwendet wird. Für die Zeit zwischen Abformung und Einsetzen der fertigen Versorgung wird für Sie ein Provisorium hergestellt. Vor dem Einsetzen werden verschiedene Anproben nötig, um Passung, Funktion und Ästhetik zu überprüfen.
Nach Eingliederung des fertigen Zahnersatzes ist eine regelmäßige zahnärztliche Kontrolle angezeigt. Tritt eine erneute Erkrankung des Zahnfleisches oder der Zahnhartsubstanzen der Restzähne auf, so kann diese frühzeitig und somit minimalinvasiv therapiert werden. Eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung und Überprüfung ihrer Mundhygiene ist wichtig, damit erneute Erkrankungen gar nicht erst entstehen können.