Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Weiterbildungsstipendium der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, gibt es die Möglichkeit eines Weiterbildungsstipendiums der LZK BW. Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen wollen. Voraussetzung hierfür ist die Abschlussprüfung zur ZFA mit der Note "besser als gut". Gefördert werden die Aufstiegsfortbildungen ZMP und ZMV.
https://lzk-bw.de/praxisteam/fortbildung/weiterbildungsstipendium
Aufstiegs-BaföG (AFBG)
Zur Finanzierung der Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin (ZMV), können Sie unabhängig vom Alter Ihren Antrag zum Aufstiegs-BaföG beim Bundesministerium für Bildung und Forschung stellen. Die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe ist als Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK BW) für die Durchführung der Bildungsmaßnahme grundsätzlich geeignet (§2a Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG).
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg
Übrigens
Die Kosten, die für Sie während der Fortbildung entstehen (einschließlich Fahrtkosten), können Sie als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen!