Zahnärztliche Akademie

Zahnarzt nach dem 2. Weltkrieg aus Zeitzeugenperspektive unter Berücksichtigung der Standesgeschichte von 1933 bis 1952

Dr. Rolf-Peter Strobel, M. A.

“Weg mit den Budgets,
sie gehören abgeschafft“
Motto der VV der KZBV im Herbst 2010

In dieser Studie wird erstmals die Situation des Zahnarztes in der Nachkriegszeit untersucht. Das erfolgt unter anderem durch eine direkte Befragung von Zeitzeugen, die die älteste Zahnarztgeneration in Deutschland repräsentieren. Die damaligen Zeitumstände werden ausschließlich aus Sicht der Zahnärzteschaft beleuchtet. Zum besseren Verständnis der Standesgeschichte wird ihr Verlauf seit dem Jahr 1933 dargestellt. Die Epochen des Nationalsozialismus (1933-1945) und der Nachkriegszeit (1945 - 1952) stehen standesgeschichtlich im Vordergrund. Den Schwerpunkt der Untersuchung stellen jedoch die Problemfelder der Nachkriegszeit dar, mit denen sich der Zahnarzt bei der Gründung oder Führung seiner Praxis konfrontiert sah.

Darüber hinaus liegt der Sinn und Zweck dieser Masterarbeit darin, einen Gesamtüberblick über die Entwicklung und Ereignisse der Zahnheilkunde in Deutschland während des Zeitraumes von 1933 bis 1952 zu vermitteln. Die hierfür erstellte Zeittafel umfasst möglichst viele zahnheilkundlich relevante Themenbereiche. Chronologisch aufgeführt sind Daten der standespolitischen Ereignisse, ihrer Erlasse und Verordnungen. Zusätzlich werden zahnmedizinische Neuerungen zeitlich eingeordnet, die den Stand der Wissenschaft und Technik widerspiegeln.

Die Ausführungen zur Standesgeschichte konzentrieren sich im Wesentlichen auf drei Themenkomplexe, die seit der Weimarer Republik bis in die Nachkriegsjahre die Standespolitik beherrschten: Der Dualismus, die Überfüllung des Berufsstandes und die Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen. Ausführlich dargestellt wird der Verlauf des Zahnarzt-Dentistenproblems und dessen Beendigung im Jahre 1952. Es war das zentrale Thema der damaligen politischen Standesvertretungen.

Die zahlenmäßige Überbesetzung der Berufsstände hatte einen wesentlichen Einfluss auf die standespolitischen Entscheidungsfindungen bei den Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden. Streitpunkte der Standesführung mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen waren neben der rechtlichen Stellung die Zulassungsfrage und die Honorarvereinbarungen. In der Standesgeschichte von 1933 bis 1945 werden statistische Daten genannt und auf die wirtschaftliche Situation der Zahnärzteschaft eingegangen. Beachtung finden auch die politischen Umwälzungen im Sinne der Gleichschaltung des Zahnärztestandes während der nationalsozialistischen Machtausübung und die besondere Bedeutung der Krankenkassenkliniken und der Schulzahnpflege. Aufgeführt werden die Verordnungen und Erlasse, die das Handeln der Zahnärzteschaft insgesamt und die Tätigkeit des einzelnen Zahnarztes insbesondere beeinflussten.

Die Standesgeschichte von 1945 bis 1952 verfolgt die drei genannten Hauptthemen weiter und gibt einen Ausblick auf die Jahre, in denen sie einer Lösung zugeführt werden konnten. Erörtert werden der Wiederaufbau einer neuen Standesorganisation und das neu aufgetretene Problem der Flüchtlingszahnärzte aus den ehemaligen Ostgebieten.
Im Rahmen des Gesamtüberblicks über die Zahnheilkunde der 30er bis 50er Jahre wird der Stand der Wissenschaft und der Technik recherchiert. Hinsichtlich der Wissenschaft werden die von der nationalsozialistischen Führung propagierten Bereiche der ,,neuen deutschen Zahnheilkunde" und der ,,Roggenbroternährung" vorgestellt. Diese eher als ,,unwissenschaftlich" bezeichnenden Themen waren ideologisch besetzt und beherrschten zum Teil die Standespresse.

In der Forschung waren die Ergründung der Karies und die Einführung neuer prothetischer Werkstoffe bestimmend. Durch den Krieg wurden vor allem auf dem Gebiet der Kieferchirurgie neue Fortschritte erzielt. Unter der Dachorganisation der "Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" wurden verschiedene fachspezifische Arbeitsgemeinschaften gegründet. Hierzu werden die führenden Gelehrten und ihre Veröffentlichungen genannt. Die in den Nachkriegsjahren wieder eröffneten Hochschulen und deren Besetzungen wurden aus der Literatur zusammengestellt.

In Bezug auf die Technik werden die damals in der allgemeinen Zahnarztpraxis verwendeten Geräte sowie angewandten Materialien und Medikamente vorgestellt. Der kriegsbedingte Rohstoffmangel vor allem auf dem Sektor der Edelmetalle führte zur Einführung neuer Ersatzmaterialien in der Prothetik. Während der Kriegsjahre stellte der Kunststoff und nach dem Krieg die Alginatabformmassen eine Neuheit dar. Bereits im Jahre 1949 war die deutsche Dentalindustrie wieder erfolgreich auf dem Weltmarkt vertreten.

Um die erschwerten Zeitumstände des damals tätigen Zahnarztes besser begreifen zu können, wird in einem gesonderten Kapitel die allgemeine Lebenssituation in der Nachkriegszeit skizziert. Von den Einschränkungen der Besatzungszeit über die gesamtpolitischen Entwicklungen bis zur Etablierung der Bundesrepublik Deutschland wird der Bogen gespannt. Innerhalb dieser Entwicklung wird die zeitgebundene Notlage der Menschen aufgezeigt. Charakterisiert war sie durch die verheerende Lage im Bereich der Energie- und Lebensmittelversorgung. Der Hunger, die Wohnungsnot, welche durch den Flüchtlingsstrom äußerst verschärft worden war, und klimatische Extrembedingungen hatten großen Einfluss auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung. Das Leben auf Bezugsschein besserte sich erst mit der Währungs- und Wirtschaftsreform.

Anhand von neun Fallporträts, die auf Grundlage eines Leitfaden-Interviews erstellt worden waren, werden die Biographien der Zeitzeugen hinsichtlich ihres beruflichen Werdeganges öffentlich gemacht. Hierbei werden speziell die Probleme bei der Praxisgründung und -führung nach dem 2. Weltkrieg herausgearbeitet. Die Schwierigkeiten, denen die Zeitzeugen bei der Niederlassung oder bei der beruflichen Tätigkeit entgegen zu treten hatten, werden in vier Gruppen unterteilt, nämlich in praxisinterne, praxisexterne., ökonomische und berufspolitische. Die insgesamt 19 Problembereiche werden unter Heranziehung der Fachliteratur näher analysiert. Dabei kommt man zu der Erkenntnis, dass viele Schwierigkeiten von den damaligen berufstätigen Zahnärzten toleriert oder individuell gelöst werden konnten. Gemeint sind hier in erster Linie praxisinterne und ökonomische, in zweiter Linie praxisexterne Schwierigkeiten. Auch die Inkaufnahme des vorgeschriebenen Fortbildungskurses laut des ZHGs durch die Dentisten sowie die Tatsache der Überfüllung des Berufsstandes wurden von der Zahnärzteschaft als unabwendbar angesehen.
Die berufspolitischen Schwierigkeiten der Kassenzulassung und der Pauschalvergütung wurden von den Dentisten und Zahnärzten hingegen nicht akzeptiert und führten zu heftigen Kontroversen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen und den zuständigen Behörden der Politik. Dem Problem der Krankenkassenzulassung standen vor allem die frisch approbierten Jungzahnärzte, dem der unzureichenden Honorierung durch die ,,Kopfpauschale" die niedergelassenen Kassenzahnärzte ohnmächtig gegenüber.

Was kann man nach Betrachtung der Entwicklung der Zahnheilkunde in der Zeitepoche von 1933 bis 1952 standes- und berufspolitisch aus der Geschichte lernen?
Die Beschäftigung mit der Geschichte sollte kein Selbstzweck sein, sondern durch die Bewältigung der Vergangenheit möge sie helfen, Aufgaben der Zukunft zu lösen. Die aus der Geschichte zu ziehenden Lehren sind auch in der heutigen Zeit von höchster Aktualität.

In den deutschen Zahnarztpraxen waren 2007 einschließlich der Praxisinhaber rund 284.000 Menschen tätig. Darüber hinaus hängen heutzutage knapp 100.000 weitere Arbeitsplätze in gewerblichen Labors, im Dentalhandel, in der Dentalindustrie und den zahnärztlichen Körperschaften von den Zahnarztpraxen ab. 410

Der zahnmedizinische Sektor ist somit ein wichtiger Teil des deutschen Gesundheitswesens, das mit über vier Millionen Beschäftigten eine personalintensive Dienstleistungsbranche darstellt. Die demographische Entwicklung und der medizinisch-technische Fortschritt stellen die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor große Herausforderungen. Die Verschiebung in der Altersstruktur und die rasante, kostenintensive Einführung neuer technischer Geräte lassen erhebliche Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen erwarten. Trotz der großen Präventionserfolge wird es zukünftig keine wesentliche Senkung des prothetischen Behandlungsbedarfs geben, zumal der Trend zu noch höherwertigen und aufwändigeren Versorgungsformen geht.

Die ,,Kostenexplosion" im Gesundheitswesen zwingt die politischen Entscheidungsträger zu drastischen Sparmaßnahmen. Die wirtschaftlich-ökonomischen Sachzwänge waren und sind damals wie heute die Ursache und Grundlage für Reformvorschläge zur Kostendämpfung seitens der Krankenkassen und politischen lnstanzen, um die Finanzierung des Gesundheitssystems zu gewährleisten. Den Versuchen der staatlichen Kostenträger, dirigistisch immer mehr Einfluss zu nehmen auf das zahnärztliche Versorgungssystem, stehen die öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und ihre Standesvertreter gegenüber.

Durch die zunehmenden staatlichen Eingriffe in die zahnärztliche Berufsausübung sowie durch die Reglementierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen besteht die Gefahr der Einschränkung der Freiberuflichkeit. Die anerkannte und rechtlich verankerte Freiberuflichkeit, die freie Zahnarztwahl und die Selbstbestimmung des Patienten sind jedoch die Grundvoraussetzungen unseres freiheitlichen Gesundheitswesens.
Nur die persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistung des Mediziners als Freiberufler mit umfassender persönlicher Verantwortung gewährleisten den hohen Stand der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland. Das Grundrecht der Berufsfreiheit ist die Basis der zahnärztlichen Tätigkeit. Es gilt das Axiom der freien Berufsausübung zu schützen und ihm alles andere unterzuordnen. Die weitere Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung der Bevölkerung mit den politischen Spitzenvertretern muss sich grundsätzlich am Leitbild der Freiberuflichkeit orientieren. Nur durch einen starken, in sich geschlossenen Einheitsstand und eine kluge Standesvertretung lassen sich die Interessen der Zahnärzteschaft in der Gesundheitspolitik wirkungsvoll vertreten und durchsetzen.

Durch das ZHG von 1952 wurde der Dualismus aufgehoben. Das lang ersehnte Ziel eines Einheitsstandes konnte endlich realisiert werden. Die standespolitische Vertretung und Führung bildete die durch das GKAR von 1955 gegründete Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit ihren KZVen. Die KZVB loste die durch die ZulO von 1933 errichtete KZYD ab. Die Errichtung der Selbstverwaltungseinrichtungen in Form der KZVen war damals keine Selbstverständlichkeit und löste unter der Zahnärzteschaft heftige Opposition aus. Sie wurden als ,,freiheitsberaubende Körperschaften mit Zwangsmitgliedschaft" verurteilt. 411
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410 KZBV (2009): Perspektive Mundgesundheit. Köln, S. 6
411 Vgl. Anm. (4), S. 272

Die anfangs vorhandene Skepsis begründete sich sicherlich auf die gemachten Erfahrungen mit der machtzentralisierten Position der KZVD. Die Selbstverwaltung in Form der Körperschaften des öffentlichen Rechts hat sich trotz vielfältiger Restriktionen durch den Gesetzgeber jedoch in der jüngeren Vergangenheit und Gegenwart behauptet und bewährt. Sie erfüllt die Aufgabe, eine sozial ausgewogene, wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Die Selbstverwaltung im Sinne eines eigenverantwortlichen Gestaltens ist allerdings durch ein zentral gesteuertes Gesundheitswesen stark eingeschränkt worden. Die Errungenschaften des Einheitstandes stehen heutzutage wieder auf dem Spiel. Gefahren einer erneuten Aufspaltung des Zahnärztestandes oder dessen Schwächung müssen durch ein geschlossenes Auftreten der Standesführung begegnet werden.

Zum einen ist es der ,,Bologna-Prozess", der die Homogenität unseres Berufsstandes bedroht: Von politischer Seite her wurde auf einer Konferenz in Bologna 1999 von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministerien von 39 europäischen Staaten beschlossen, bis 2010 eine europaweite Konsolidierung der Hochschulausbildung herbeizuführen. In Berlin wurde daraufhin im Jahr 2003 festgelegt, damit europaweit zu beginnen, basierend auf dem anglo-amerikanischem System mit der Einführung eines zweizyklischen Studienaufbaus, aufgeteilt in Bachelor- und Masterabschlüsse. Die Aufsplittung der zahnärztlichen Ausbildung und die Zulassung von Zahnärzten mit unterschiedlichem Abschlussniveau würden einen eklatanten Rückschritt in die Zahnarzt-Dentisten-Problematik bedeuten.
Auf dem Medizinischen Fakultätentag im Jahr 2009 in Leipzig hat sich die Vereinigung der Hochschullehrer für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten (VHZMK) in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gegen das ,,Aachener Konzept", die Zahnmedizin in Trisemester und als Bachelor/Master zu organisieren, ausgesprochen. Das Bachelor/Master-System sei nämlich weder mit der Approbationsordnung noch mit den EU-Absprachen zur Medizinerausbildung zu vereinbaren, außerdem entspräche das deutsche Staatsexamen nach fünfjährigem Studium bereits einem Masterstudium. Es wäre eher ein Etikettenschwindel, verbunden mit einer drastischen Qualitätsabsenkung.412

Zum zweiten bergen die Spezialisierung und Errichtung neuer Fachgebiete ebenfalls die Gefahr in sich, ein Auseinanderdriften der Zahnärzteschaft zu initiieren. Umso bedauerlicher wäre dies, wenn das Problem ,,hausgemacht" wäre. Die Problematik der Fachspezialisierungen und ihr Ausdruck in Berufsbezeichnungen und Titel hat eine lange Historie. Darauf einzugehen, würde allerdings zu weit führen.413 Der Themenkomplex ,,Aus-, Fort- und Weiterbildung" bedarf einer gründlichen Analyse und sollte in ein klares Konzept der kammergelenkten zahnmedizinischen Weiterbildung gegossen werden. 414 Dabei darf es zu keiner Schwächung des Generalistentums kommen. Die Einführung des ,,Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde" durch die Landeszahnärztekammer Brandenburgs ist ein Schritt in die falsche Richtung. Dadurch würde die hervorragende, universitäre Ausbildung in Frage gestellt werden und es käme zu einer unnötigen Abwertung des Staatsexamens.

Zum dritten hat sich das bestehende System kollektiver Vertragsstrukturen und körperschaftlicher Interessenvertretung durch die KZBV bewährt und sollte nicht gefährdet werden. Die Versuche der Krankenkassen, die Kollektivverträge zu untergraben, sind zu verhindern.

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412 Die Zahnarzt Woche (DZW) (2009): „Der Medizinische Fakultätentag hat sich
erneut einhellig gegen das Bachelor/Master-System ausgesprochen“, DZW Juni, S. 1
413 Vgl. Anm. (4), S. 24/25, 52-59, 155-157
414 Zahnärzteblatt Baden-Württember (ZBW) (1011): Pro und Contra zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde. Die Cottbuser Fachzahnärzte putzen gründlich durch; ZBW 2, S. 8-18

Die Grundprinzipien eines solidarischen Gesundheitswesens und die sozialstaatliche Verpflichtung zur Daseinsvorsorge können nicht auf Krankenkassen übertrhagen werden, die miteinander im Wettbewerb stehen, unterschiedliche Interessen verfolgen, nicht flächendeckend aufgestellt sind oder eine Monopolstellung einnehmen. 415

Die Etablierung von ,,Einkaufsmodellen", ,,Öffnungsklauseln" bei den privaten Krankenversicherungen, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Selektivverträgen würden zu einem Flickenteppich in der zahnärztlichen Versorgung führen und sind deshalb äußerst kritisch zu betrachten. Im Rahmen des freien Wettbewerbs, der auch durch die Einführung der Verträge zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung durch den § 73 Eingang in das SGB 5 gefunden hat, sollte bei den Verhandlungen und Abschlüssen von Direktverträgen mit den Krankenkassen die KZBV zumindest eine überwachende und ordnende Funktion beibehalten. Ansonsten würden die KZVen zu Organisationen einer staatlich gelenkten Mangelverwaltung degradiert werden. Die langjährigen Bemühungen der Standesvertretungen, die Krankenversicherungsverträge auf eine kollektive Basis zustellen, wie es durch die VertrO 1935 erreicht worden war, würden ansonsten völlig konterkariert werden.
Die Geschichte lehrt uns, neben der Erkenntnis, als einheitlicher, geschlossener Berufsstand aufzutreten, darüberhinaus, jegliche Form einer ,,Pauschale" aufs gründlichste zu hinterfragen. Die Preugo vom 15.03.1922 brachte für die Honorierung der zahnärztlichen Leistungen durch die Krankenkassen eine einschneidende Neuerung, und zwar durch die Einführung eines besonderen Teils 4 mit der Überschrift ,,Gebühren für Zahnärzte bei Krankenkassen". Die Einführung dieses ,,Kassentarifs" hat bei der Zahnärzteschaft das Gefühl einer ungerechten Behandlung hervorgerufen. Die Kritik gegen Ende der 20er Jahre fußte vor allem darauf, dass die Preugo keinen analogen Kassentarif für Ärzte kannte und dass ferner die Gebühren des Teils IV. durch die hierin vorgenommene Pauschalierung vieler Leistungen nicht unbeträchtlich unter denen des für die Privatpraxis geltenden Teiles III. lagen.416 Der Standesführung wurde vorgeworfen, selbst zugunsten der Anerkennung der staatlicherseits festgelegten Mindestgebühren durch die Krankenkassen an der Übernahme des Teiles IV. der Preugo mitgewirkt zu haben. 417 Später, Ende der 30er Jahre, wurde der jüdische Zahnarzt Dr. Drucker, der seit 1921 zahnärztlicher Referent im Wohlfahrtsministerium war, von den Nationalsozialisten als ,,Sündenbock" für die Einführung des Teiles IV. der Preugo verantwortlich gemacht.418 Im Jahre 1935 wurde allerdings durch die VertrO den Zahnärzten ,,das Kopfpauschale" staatlicherseits aufoktroyiert. Über die nächsten drei Jahrzehnte war die Pauschalvergütung gesetzlich festgeschrieben und wurde erst durch den Erlass der Bugo 1965 aufgehoben.

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz im Jahr 1993 wurden durch den damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer in die vertragszahnärztliche Versorgung Budgets eingeführt. Rechtsgrundlage des darin enthaltenen Honorarverteilungsvertrags (HVV) ist der § 85 Abs. 4 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Die Krankenkassen zahlen bis heute für die zahnärztlichen Behandlungen ihrer Versicherten seit 1993 einen Pro-Mitglieds-Betrag, auch Kopfpauschale genannt, in kassenartenspezifische Honorartöpfe. Die KZVen verteilen dann gemäß dem HW nach einem Verteilungsschlüssel die Gelder aus den Honorartöpfen an die Zahnärzte. Diese starre Budgetierung reicht bei weitem nicht aus, um die tatsächliche Leistungsinanspruchnahme der Versicherten abdecken zu können.


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415 Vgl. Anm. (410), S. 13
416 Vgl. Anm. (4), S158/159
417 Ebenda, S. 161
418 Ebenda S. 161


Das hat zum Beispiel im Jahr 2008 dazu geführt, dass die Zahnärzte 1,7 Mio. Patienten umsonst behandelt haben, da Leistungen in einem Volumen von rund 148 Mio. Euro nicht vergütet wurden.419 Obwohl diese Budgetierung nur vorübergehend gelten sollte, besteht auch diese schon 18 Jahre!

Gerade die Zahnärzteschaft sollte aus ihrer Geschichte lernen, dass Pauschalsysteme pauschal abzulehnen sind, da sie unabhängig von der Höhe immer sozial ungerecht waren, sind und immer bleiben werden. Erfolg versprechend erscheint das Zukunftskonzept der KZBV. In ihrem Positionspapier ,,Perspektive Mundgesundheit" aus dem Jahr 2009 werden der Erhalt und Ausbau freiberuflicher Strukturen, der sofortige Ausgleich strukturbedingter Budgetverwerfungen, die Abschaffung der Budgetierung und der Wegfall der Degression postuliert. Besonders der Ausbau und die Ausweitung des Festzuschuss-Systems auf weitere Bereiche der Zahnmedizin und ein eigenes Vertragszahnarztrecht im SGB 5 werden als wünschenswert und richtungweisend angeführt. Ziel allen politischen Handelns ist und bleibt ein selbst verwaltetes pluralistisches Gesundheitswesen mit freiberuflichen Strukturen, wie es in der Nachkriegszeit durch den Einsatz der heute ältesten, noch lebenden Zahnärztegeneration realisiert werden konnte.

Schon 1949 hob Dr. Erich Müller, 2.Yorsitzender des VDZB, in seinem Referat ,,Die Stellung des Zahnarztes in der Sozialversicherung", gehalten auf der Kundgebung des 10. Deutschen Zahnärztetages in Wiesbaden, das Pflichtbewusstsein des damals tätigen Zahnar tes hervor : ,,(...) Wer die Dinge kennt, der weiß aber, unter welch unsagbaren Schwierigkeiten es in den Wintern nach dem Zusammenbruch nur möglich war, überhaupt irgendeine geordnete zahnärztliche Tätigkeit auszuüben. Wir dürfen mit Recht für das Gros der Kassenzahnärzte in Anspruch nehmen, dass der deutsche Kassenzahnarzt in dem Tohuwabohu der Schwarzmarktjahre mehr als seine Pflicht getan hat. Wenn man bedenkt, dass es für ihn keine Möglichkeit des Kompensierens gab, dann sollte man - wenigstens in sozialen Betrachtungen - dem pflichtgetreuen, unbekannten
Kassenzahnarzt geradezu ein Denkmal setzen! (...)“ 420

Ich möchte mit dieser Masterarbeit der ältesten Zahnärztegeneration nicht nur ein ,,Gesicht" geben, sondern 66 Jahre nach dem 2. Weltkrieg ihre Lebensleistung gewürdigt wissen, die sie im Sinne und Dienste der deutschen Zahnheilkunde in der schwierigen Nachkriegszeit vollbracht hat, auch stellvertretend für ihre Lebensgefährten und Kollegen, die leider nicht mehr unter uns weilen.

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