Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Olga Klatt, M.A.
Das Ziel dieser Masterarbeit war es, die Praxis der Begutachtung zu analysieren. Die Frage die beantwortet werden sollte, war, welche Entscheidungskriterien in einem Gutachten vorzufinden sein würden. Dafür wurde eine Gutachterbefragung durchgeführt. Zu dieser Erhebung wurde ein exemplarischer Entscheidungsfall an die Gutachter versandt, den sie ablehnen oder befürworten sollten. Hierbei standen ihnen alle Behandlungsunterlagen zur Verfügung, die auch in einem normalen Fall vorliegen. Anhand der Ergebnisse sollte verifiziert werden, welche Gewichtung die Vorgehensweisen (offen oder geschlossen) bei den Gutachtern hatte. Unter welchen Voraussetzungen würde der jeweiligen Behandlungsart zugestimmt? Mit welchen Begründungen würde die Entscheidung substantiiert? Die Ergebnisse der Befragung sollten mit den wissenschaftlichen Untersuchungen in der Literatur verglichen werden.
Die Erhebung zeigte in der gutachterlichen Entscheidung sowohl Konsens wie Dissens auf. Die Entscheidungskriterien, die in jedem Gutachten vorzufinden sind, waren unter anderem die topographische Lage der Parodontien (Front- oder Seitenzahnbereich), Sondierungstiefen, Furkationen sowie institutionelle Aspekte.
So stimmten 32 (70%) der 46 Gutachter der geschlossenen Vorgehensweise im Frontzahnbereich zu und 14 stimmten für eine primär offene Therapie. Im Seitenzahnbereich waren je ca. 50% der Gutachter für eine primär offene respektive primär geschlossene Vorgehensweise, was einen erheblichen Dissens innerhalb des erhobenen Datenkorpus bedeutet.
Vergleicht man die Gutachtervoten für die Zustimmung zur offenen Vorgehensweise im Seitenzahnbereich (22 Voten) einerseits mit der im Frontzahnbereich (14 Voten) andererseits so wird deutlich, dass Konsens darin besteht, dass die Ästhetik ausschlaggebend ist für die Entscheidungsfindung. Eine größere Zustimmung für das offene Vorgehen im Seitenzahnbereich wird mit erschwerter Instrumentierbarkeit begründet.
Die Quintessenz der Entscheidungsfindung „offene" versus „geschlossene" Vorgehensweise bei unterschiedlichen Taschentiefen ist ein deutliches Votum für die geschlossene Vorgehensweise im Frontzahnbereich und ein ca. 50:50-Ergebnis für das geschlossene Vorgehen im Seitenzahnbereich.
Dass beide Vorgehensweisen durch die Richtlinien abgedeckt sind ergibt sich aus dem BEMA-Kommentar.
Was die wissenschaftlichen Untersuchungen sowohl zum geschlossenen als auch zum offenen Vorgehen aussagen, wurde ebenfalls dargelegt. Die Ergebnisse zeigen ein deutliches Votum für die primär geschlossene Vorgehensweise. Verglichen mit den Ergebnissen der Literaturrecherche ist festzustellen, dass überwiegend Konsens besteht. So finden wir in Untersuchungen bei Sondierungs-tiefen von 4-7 mm eine Einigkeit in den Aussagen der Experten zu der geschlossenen Vorgehensweise (Westfelt et al, 1985, Lindhe et al, 1983, Güntsch et a,l 2002, Morrison et al, 1979). Wird die Instrumentierbarkeit als Entscheidungskriterium gewählt, so findet sich in den wissenschaftlichen Untersuchungen eine Zustimmung für die offene Behandlung im Seitenzahnbereich (Heideman et al, 2005, Buchmann 2001).
Auf das Thema „offen" versus „geschlossene" Vorgehensweise bezogen ist eine deutliche Tendenz zu der primär geschlossenen Vorgehensweise festzustellen. Das entspricht in etwa sowohl den PAR-Richtlinien, als auch den wissen-schaftlichen Untersuchungen.