Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Astrid Luft
In der Entwicklung des Berufsstandes der Zahnmediziner gab es beginnend in der Mitte des 19. Jahrhunderts über ein knappes Jahrhundert hinweg noch eine zweite große Gruppe von Zahnkünstlern, später Dentisten, die Zahnbehandlungen durchführten. Dieser sogenannte Dualismus wurde am 31.03.1952 mit dem „Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde" beendet. Seitdem ist es nur noch nach einem abgeschlossenen Hochschulstudium möglich, Zahnmedizin auszuüben.
Mit der sprachbezogenen qualitativen Methode des Leitfaden-Interviews wurden zwischen dem 17.11.2007 und dem 29.02.2008 in einer Stichprobe acht ehemalige Dentisten befragt, wie sie die Überführung ihres Berufsstandes in den des Zahnarztes persönlich erlebt haben. Diese Interviews wurden transkribiert und inhaltsanalytisch ausgewertet.
Dabei zeigten sich zwei Muster, die das Selbstbild der Interviewten formen. Zum einen wurde die Ausbildung in Art, Weise, Dauer und Intensität ausführlich geschildert. Zum anderen lag ein großer Wert auf der handwerklich orientierten Basis des Dentistenberufes. Der Dentist bzw. spätere Zahnarzt als Handwerker prägte das Selbstverständnis der Interviewten.
Entgegen der Erwartung war für keinen der Zahnärzte dentistischer Herkunft die Überführung zum approbierten Zahnarzt von besonderer Wichtigkeit. Das lag auch daran, dass die meisten Interviewten spätestens während ihrer dentistischen Ausbildung davon erfuhren, dass sie als approbierter Zahnarzt abschließen würden. Die meisten haben nicht als Dentist praktiziert.
Von Interesse war aber die Ähnlichkeit zum Hochschulstudium bei der Inszenierung der Professionalität, wenn die eigene Ausbildung beschrieben wurde. Auf Abgrenzung wurde immer noch geachtet, wenn es um die handwerklichen Fertigkeiten auf dem Gebiet der Zahntechnik und interessanterweise um die zahnärztliche Chirurgie ging.