Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine exemplarische Analyse am Beispiel der Bleachingbehandlung
Dr. Andrea Cramer
In der vorliegenden Arbeit sollten folgende Fragen beantwortet werden:
Anhand der vorliegenden Dokumentenanalyse ist klar zu erkennen woher der Wunsch nach strahlend weißen Zähnen kommt. Die Zahnaufhellung ist ein Trend, der aus Amerika zu uns überführt wurde. In den USA wird die sogenannte Zahnkosmetik schon seit ca. 15 Jahren als reine Dienstleistung angesehen. Seitdem die Bleachingtherapie auch in Deutschland für den „Otto- Normalverbraucher" bezahlbar geworden ist, wird der wohl zuvor schon vorhandene Wunsch nach einem „Hollywood-Lächeln" vermehrt geäußert und thematisiert. Förderlich ist die Werbung von Seiten der Industrie, welche v.a. Patienten mittleren Alters anspricht und durch die Übermittlung emotionaler Gehalte die Bleichbehandlung bewirbt. Die kosmetische Zahnmedizin macht heutzutage nur einen geringen Anteil an der zahnärztlichen Therapie insgesamt aus. Es finden sich sehr wenige Zahnärzte welche sich auf kosmetische Maßnahmen spezialisieren und vornehmlich Zahnaufhellungen als Therapiespektrum anbieten. Die Werbefreiheit der Kollegen für dieses und alle anderen Therapieangebote ist durch die Vorgaben und Regelungen der Musterberufsordnung eingeschränkt. Somit ist eine Übermittlung von ausschließlich sachlichen Informationen geregelt. Aus den zahnärztlichen Praxen findet sich keine anpreisende oder vergleichende Werbung. Solange die Bleachingbehandlung von zahnärztlicher Seite nicht aggressiv beworben wird und das Therapiespektrum nicht dominiert ist sie durchaus mit dem ethischen Selbstverständnis des Mediziners übereinzubringen. Die von Prof. Maio aufgestellte Hypothese, dass das vermehrte Angebot kosmetischer Maßnahmen zu einer Deprofessionalisierung führt, kann widerlegt werden. Zum einen ist der Anteil der kosmetischen Maßnahmen bezogen auf die gesamtzahnärztliche Tätigkeit sehr gering. Es finden sich kaum Kollegen, welche sich auf REIN kosmetische Maßnahmen beschränken. Zum anderen ist in der Musterberufsordnung streng geregelt welche Zielsetzung das zahnärztliche Handeln hat und in welcher Form dafür geworben werden darf. Es ist aber klar zu erkennen, dass die intensive Auseinandersetzung mit den eigentlichen Berufsaufgaben für jede Profession eine unabdingbare Notwenigkeit darstellt. Nur durch die aktive Gestaltung der eigenen Wissens- und Handlungsbasis kann eine Profession ihre Autonomie sichern. Die auf dem deutschen Markt entstehende Nische der Zahnaufhellungstherapie wird rapide von Dienstleistungsunternehmen geschlossen, welche sich zunächst in Großstädten positionieren und durch anpreisende und vergleichende Werbung auf die Möglichkeiten der Bleachingbehandlung aufmerksam machen.