Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine beschreibende und analysierende Untersuchung am Beispiel des Pforzheimer zahnärztlichen Notdienstes unter Beteiligung der Mitglieder des Qualitätszirkels
Dr. Jörg Augenstein
Der zahnärztliche Notfallbereitschaftsdienst gehört zu den Pflichtaufgaben der zahnärztlichen Berufsausübung. Außer den berufsrechtlichen Vorschriften, einer Stellungnahme der DGZMK und einiger juristischer Auslegungen ist dies ein wenig beleuchtetes Feld. Über die Inanspruchnahme und die inhaltlichen Ausübung des Notdienstes will diese Arbeit Licht bringen, Verknüpfungen herstellen und Folgerungen ziehen. Als Beispiel wird die Organisation in Pforzheim herangezogen und bei 13 zahnärztlichen Notfallbereitschaftsdiensten von 11 Kollegen eines Pforzheimer Qualitätszirkels 212 Patienten erfasst. Neben den Aussagen zur Person wurden die Einschätzung der Schmerzbefunde, die Notwendigkeit der Behandlung und die tatsächlich durchgeführten Behandlungen dokumentiert.
Der Notdienst wird in der Mehrheit von Männern im Alter zwischen 26 und 55 Jahren in Anspruch genommen und dies zu 65,6 Prozent in den Kernzeiten, die einer normalen Praxisöffnungszeit entspricht. Eine Abweichung des Ausländeranteils von der ortsübliche Bevölkerungsstruktur ist nicht zu erkennen. Kinder sind auf Grund einer verbesserten Mundgesundheit unterrepräsentiert. Die häufigst durchgeführten Leistungen sind die Schmerzausschaltung gefolgt von den diagnostischen Leistungen der Röntgendiagnose und der Vitalitätsprobe. Der Komplex der Endodontie nimmt mit 33,5 Prozent in der Behandlung den größten Umfang ein, während Extraktionen in nur 12,7 Prozent oder 17,4 Prozent inklusive der Osteotomie anzutreffen waren. Unterschiede im Extraktionsverhalten einzelner Praxen sind erkennbar, werden aber durch das Beispiel von zwei Praxen relativiert, da diese bei einem zweiten Notdienst andere Zahlen aufzuweisen hatten.
Weiter zeigte es sich, dass die Notdienste an Samstagen stärker frequentiert waren als an Sonntagen und dass bei Notdiensten während der Weihnachtsfeiertagen der reine Notfalldienst von der Urlaubsvertretung überlagert wird. Insgesamt kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass der Notdienst wie er aktuell praktiziert wird, eine ausreichende und adäquate Einrichtung zur Versorgung der Bevölkerung darstellt. Die beteiligten Zahnärztinnen und Zahnärzte setzen die diagnostischen und therapeutischen Mittel sparsam und zurückhaltend ein, befreien den Patienten von seinem Leidensdruck ohne zu sehr in das Konzept des Hauszahnarztes einzugreifen. Den schmerzgeplagten Patienten wird eine Hilfe gegeben, ohne sie völlig aus der Verantwortung für ihre eigene Gesundheit zu entlassen.