Eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg | Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine Gegenüberstellung von externen Entscheidungsgründen und Präferenzen am Beispiel der festsitzenden Einzelzahnversorgungen.
Dr. Florian Troeger
Die vorliegende Arbeit widmet sich der implantologisch-prothetischen Versorgung von Einzelzahnlücken in Bezug auf deren Effizienz im Vergleich zu konventionellen zahngetragenem Brückenersatz. Hierbei wurde der Blickwinkel von Wissenschaft, Zahnärzten und Patienten getrennt herausgearbeitet und dargestellt.
Als Basis diente eine Literaturrecherche und die Analyse der jeweils aktuellsten thematischen Übersichtsarbeiten. 13 Zahnärzte wurden anhand eines virtuellen Patientenfalles um eine gegenüberstellende Expertise gebeten. Ebenso wurden 16 Patienten, die sich für eine brücken- oder implantatprothetische Einzelzahnversorgung entschieden hatten nach Initialbehandlung über ihre Beweggründe unter Zuhilfenahme einer visuellen Analogskala befragt. Gefragt wurde bei Zahnärzten wie bei Patienten nach Ästhetik, Phonetik, Funktion, Prognose, Kurzzeitrisiken, Langzeitrisiken, Zeitaufwand, Kosten, Aufwand für Unterhalt und der erwarteten Steigerung der Lebensqualität.
Vergleichende Studien sind weder für den hier zu bearbeitenden Einzelzahnersatz, noch für implantatgetragene Brückenkonstruktionen in der international archivierten Literatur verfügbar. So wurde die Recherche auf getrennte Übersichtsarbeiten zu implantatgetragenen Brückenkonstruktionen (ebenfalls in Ermangelung von Langzeitstudien zu Einzelzahnversorgungen) und zahngetragenen Brückenersatz ausgeweitet. Hierbei zeigte sich nach 10 Jahren Tragedauer eine Überlebensrate von 92,8% (implantatgestützte Brücke) bzw. 89,1 % (zahngetragene Brücke). Über die Erfolgsquoten sind nach 10 Jahren nur bei zahngetragenen Brückenkonstruktionen mit 71,1% valide Daten erhältlich.
Als Fazit der Literaturrecherche geht hervor, dass beide Verfahren anerkannt und funktioneil sind, sich jedoch hieraus die Präferenz einer bestimmten Therapieoption zur Versorgung von Einzelzahnlücken nicht herleiten lässt. Der der Zahnärztebefragung zugrundeliegende virtuelle Patientenfall ist bewusst als zahnärztlicher Entscheidungsgrenzfall konstruiert worden.
So zeigte das Resultat auch Bewertungen der zahnmedizinischen Parameter auf, die diese Egalität verifizieren. Entscheidend für eine geringfügige Tendenz zur brückenprothetischen Versorgung waren patientenimmanente Faktoren wie Zeitaufwand und Kosten. Die Patientenbefragung zeigte ein überzeugend positives Meinungsbild der Patienten über die zahnmedizinischen Dimensionen der Implantatversorgung auf. Auch der Gewinn an Lebensqualität sowie die Langzeitprognose sprächen ihrer Vorstellung nach für ein Implantat. Dahingegen schneiden die zahngetragene Brückenkonstruktion, welche bei den Zahnärzten in der Bewertung der Parameter Ästhetik, Phonetik, Funktion, Prognose und Lebensqualität ähnlich denen der implantatgetragenen Arbeit liegen, deutlich schlechter ab. Die Problematik der Ästhetik wird hierbei aus Patientensicht verkannt. Insgesamt wird die Kostenbelastung der Implantation von den Patienten signifikant höher eingeschätzt, als die Zahnärzte in ihrer Bewertung erwarteten. Die Kostensituation scheint neben dem Zeitaufwand eines der gewichtigsten Argumente aus Patientensicht gegen die implantatprothetische Versorgung zu sein. In vielen Fällen sind aber gerade die nichtzahnärztlichen, d.h. patientenimmanenten Parameter die entscheidenden. Effizienzunterschiede können ausschließlich fallbezogen, jedoch nicht verallgemeinert dargestellt werden, da keine vergleichenden Studien hierzu vorliegen.
Soll im Sinne des Patienten effizient behandelt werden, müssen Zahnärzte bei Therapieentscheidungen den Patienten mit ihrer Expertise unterstützen, dürfen jedoch keinesfalls in seine Autonomie eingreifen.