Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
STAND: August 2025
§ 1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Fortbildungseinrichtung Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe, eine Einrichtung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und der Teilnehmerin bzw. dem Teilnehmer.
Abweichende Vereinbarungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der LZK Baden-Württemberg an.
§ 2. Anmeldung
(2) Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.
(4) Bei Kursen mit praktischen Kursabschnitten werden Materialien teilweise gestellt. Diese sind am Ende des Kurses vollständig an die Akademie zurückzugeben. Andernfalls werden sie in Rechnung gestellt. Des Weiteren sehen wir uns vor, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern circa 3-4 Wochen vor Kursbeginn eine Liste mit ggf. mitzubringenden Materialien zuzuschicken.
§ 3. Rechnung
(1) Mit der Anmeldebestätigung erhält die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger stimmt zu, dass sie bzw. er ihre bzw. seine Rechnung elektronisch erhält.
(2) Die Kursgebühr ist innerhalb des in der Rechnung genannten Zahlungsziels netto ohne Abzüge/Skonto fällig. Ratenzahlungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich.
(3) Vorbereitungsassistentinnen und Vorbereitungsassistenten erhalten eine 30%ige Ermäßigung auf die Kursgebühr von Theoriekursen ohne praktische Übungen, solange die Fortbildungsveranstaltung nicht durch andere Teilnehmende ausgebucht ist. Eine Bescheinigung der zuständigen Kammer über den Status der Kursteilnehmerin bzw. des Kursteilnehmers als Vorbereitungsassistentin bzw. Vorbereitungsassistent ist mit der Anmeldung vorzulegen. Dies gilt nicht für die Teilnahme an Arbeitskursen oder an strukturierten Fortbildungen.
§ 4. Kursabsage durch den Veranstalter
(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall der Dozentin bzw. des Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.
(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.
(3) Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder. grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 5. Stornierung durch die Rechnungsempfängerin in bzw. den Rechnungsempfänger
(1) Die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit einen bereits gebuchten Kurs schriftlich oder in Textform per E-Mail zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
(2) Die Stornierung ist innerhalb folgender Fristen möglich:
- Intensiv-/Teamkurse bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn,
- Kurse nach der ZFA-Aufstiegsfortbildung und Strukturierte Fortbildungen bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn,
- ZMP-/DH-/ZMV-Kurse bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn.
(3) Bei Stornierungen durch die Rechnungsempfängerin bzw. den Rechnungsempfänger vor der in Absatz 2 benannten Frist erhält die Rechnungsempfängerin bzw. den Rechnungsempfänger eine Gutschrift über die volle Kursgebühr. Diese Gutschrift ist übertragbar und kann bis zum 31.12. des Folgejahres beim Veranstalter – auch für einen anderen Kurs – eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Zeit verfällt die Gutschrift. Auf gesonderten schriftlichen Antrag ist auch eine Rücküberweisung möglich.
(4) Storniert die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 2 genannten Fristen, so erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.
(5) Die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger kann jederzeit eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
(6) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne vorher wirksam nach Abs. 1 und 2 storniert zu haben, so verbleibt die Kursgebühr beim Veranstalter. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6. Online-Kursteilnahme
(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmerin oder Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software, sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger oder die Kursteilnehmerin bzw. der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.
(3) Soweit sich Rechnungsempfängerin bzw. Rechnungsempfänger oder Kursteilnehmerin bzw. Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es der Rechnungsempfängerin oder bzw. Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme der Kursteilnehmerin bzw. dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger hat die Kursteilnehmerin bzw. den Kursteilnehmer über die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.
§ 7. Urheberschutz
(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters und der Referentin bzw. des Referenten untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis der Referentin bzw. des Referenten verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmenden im Internet zur Verfügung gestellt werden.
§ 8. Datenschutz
Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer mit ihrer bzw. seiner Einwilligung bei der Anmeldung damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
§ 9. Teilnahmebescheinigung
Mit Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer einen Nachweis über die Teilnahme, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Kurszeiten, Ort der Veranstaltung, Referentin bzw. Referent und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.
§ 10. Haftung
Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.
§ 12 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt die Rechnungsempfängerin bzw. der Rechnungsempfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an


